Die nachfolgenden AGB gelten für alle den Fotodesignern von echtfotografie erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Sascha Bachmann & Fiona Krakenbürger hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitale Bilddaten jeglicher Formatierung, Videos usw.)
II. Urheberrecht
Dem/der FotodesignerIn steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotodesigner/von der Fotodesignerin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Weitere mehrfache Nutzungsrechte können mit echtfotografie vereinbart werden.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den/die FotodesignerIn.
Der/Die BestellerIn eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der/die FotodesignerIn, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als UrheberIn des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den/die FotodesignerIn zum Schadensersatz.
Die Negative bzw. digitale Rohdaten verbleiben beim/bei der FotodesignerIn. Eine Herausgabe der Negative und digitale Rohdaten an den/die AuftraggeberIn erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Maskenbildnerhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom /von der AuftraggeberIn zu tragen. Gegenüber EndverbraucherInnen weist der/die FotodesignerIn die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der/die AuftraggeberIn gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. dem/der FotodesignerIn bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Hat der/die AuftraggeberIn dem/der FotodesignerIn keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der/die Auftraggeberin während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen. Der/die FotodesignerIn behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der/die FotodesignerIn für sich und seine/ihre ErfüllungsgehilfInnen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er/sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er(sie oder seine/ihre ErfüllungsgehilfInnen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der/die FotodesignerIn – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der/die FotodesignerIn verwahrt die Negative sorgfältig. Er/sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm/ihr aufbewahrte Negative bzw. digitale Rohdaten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der/die FotodesignerIn kann, ist aber nicht verpflichtet, vor der Vernichtung den/die AuftraggeberIn zu benachrichtigen und ihm/ihr die Negative bzw. digitale Rohdaten zum Kauf anzubieten.
Der/die FotodesignerIn haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Der/die AuftraggeberIn kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
Der/die AuftraggeberIn versichert, dass er/sie an allen dem/der FotodesignerIn übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der/die AuftraggeberIn.
Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der/die AuftraggeberIn nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der/die FotodesignerIn berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers/der Auftragsgeberin.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Überlässt der/die FotodesignerIn dem /der AuftraggeberIn mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der/die AuftraggeberIn die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der/die FotodesignerIn, sofern er/sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der/die FotodesignerIn nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des/der FotodesignerIn, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der/die FotodesignerIn auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der/die AuftraggeberIn nachweist, dass dem/der FotodesignerInkein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der/die FotodesignerIn auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom/von der FotodesignerIn bestätigt worden sind. Der/die FotodesignerIn haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der/die FotodesignerIn verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des/der FotodesignerIn auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des/der FotodesignerIn
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern des/der FotodesignerIn und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotodesigners/der Fotodesignerin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die UrheberInnen der verwendeten Werke und der/die UrheberIn des neuen Werkes sind MiturheberInnen im Sinne des §8UrhG.
Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, Lichtbilder des/der FotodesignerIn digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des/der FotodesignerIn mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Alternativ kann der/die EmpfängerIn der Datei deutlich auf den/die UrheberIn und insbesondere auf die rechtmäßige Kennzeichnung nach II. 5. hingewiesen werden
Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der/die FotodesignerIn als UrheberIn der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der/die AuftraggeberIn versichert, dass er dazu berechtigt ist, den/die FotodesignerIn mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den/die FotodesignerIn von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern des/der FotodesignerIn im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM, DVD oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem/der FotodesignerIn und dem/der Auftraggeberin gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners/der Fotodesignerin.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der/die FotodesignerIn auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners/der Fotodesignerin.
Der/die FotodesignerIn ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den /die AuftraggeberIn herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der/die AuftraggeberIn, dass der/die FotodesignerIn ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat der/die FotodesignerIn dem/der Auftraggeberin Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des/der FotodesignerIn verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin; die Art und Weise der Übermittlung kann der/die AuftragnehmerIn bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotodesigners/der Fotodesignerin, wenn der /die VertragspartnerIn nicht VerbraucherIn ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des/der FotodesignerIn als Gerichtsstand vereinbart.